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Überbetriebliche Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi/SiFa)

Welche Unternehmen müssen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit vorweisen?

Alle Unternehmen mit mehr als einem Beschäftigten müssen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit nachweisen.

Die Berufsgenossenschaften und Gewerbeaufsichtsämter überprüfen diese Vorschriften (DGVU Vorschrift 2).

Die Einsatzzeiten der Fachkräfte für Arbeitssicherheit errechnen sich bei der Grundbetreuung inkl. der betriebsspez.Betreuung - aus der Anzahl der Beschäftigten und der entsprechenden Gefahrenklasse der Berufsgenossenschaft.

Was sind die Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben die Aufgabe, dem Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Die SiFa haben eine beratende Funktion, keine Vorgesetztenfunktion. Die Aufgaben sind vor allem:

  1. Erstellung von Gefährdungsanalysen zur Beurteilung der Arbeitsbedingungen
  2. Ausarbeitung von Unterweisungsvorlagen
  3. mit allen Beteiligten versuchen die Arbeitsplätze sicher und ergonomischer zu gestalten

Arbeitsweise und Referenzen der BIG Schierenbeck mbH

Wir betreuen Ihren Betrieb nach den Vorgaben der Mindesteinsatzzeit und werden innerhalb dieses Zeitrahmens mit Ihnen gemeinsam versuchen, die Arbeitsplätze Ihrer Mitarbeiter und Angestellten sicher zu gestalten ohne unnötige Mehrkosten zu verursachen.

Wir betreuen zurzeit über 40 große und kleine Unternehmen aus vielen verschiedenen Branchen/Gewerbebereichen. Darunter sind fast alle Arten von Gewerbebetrieben wie z.B. Baubetriebe, Handwerk, holzverarbeitende Unternehmen, Maschinenbaubetriebe, Logistikbetriebe, Lagerbetriebe, Dienstleister, Verwaltungen, Banken/Versicherungen und Büros.

Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gerne ein detailliertes, unverbindliches Angebot.

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