Der Bauherrr hat je nach Art und Umfang des Bauvorhabens einen SiGe-Koordinator für die Planung der Ausführung sowie für die Ausführungsphase zu bestellen, wenn zu erwarten ist, dass auf der Baustelle Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig werden.
Wen also mehrere Arbeitgeber tätig sind und der Umfang der Arbeiten größer als 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte oder mehr als 501 Personentage beträgt, ist eigentlich immer ein SiGe-Ko zu bestellen.
Wenn der Umfang geringer als 31 Arbeitstage und 21 Beschäftigte / 501 Personentage ist – aber gefährliche Arbeiten (tiefer als 5m, höher als 7m, gefährliche Arbeitsstoffe, Explosionsgefahr etc.) anstehen, ist ebenfalls ein SiGe-Ko einzusetzen.
Was sind die Aufgaben eines SiGe-Koordinators?
Ausarbeitung der notwendigen Formalien:
- Ausarbeitung und Verwendung der Vorankündigungen des Bauvorhabens an die zuständige Behörde. Innerhalb der vorgeschriebenen Frist (mind. 14 Tage vor Baubeginn), sofern zeitlich noch möglich.
- Ausarbeiten des SiGe-Planes (DIN A0, farbig) auf der Grundlage der vorgenommenen Analyse und des Bauzeitenplanes. Versendung des SiGe-Planes an den Bauherren, Bauleitung und Hauptgewerke.
- Ausarbeitung und Versendung eines Anschreibens zum SiGe-Plan, in dem Unternehmen (Hauptgewerke) den SiGe-Plan erklärt bekommen und ihre Verantwortlichen benennen müssen.
- Wenn von Seiten des AG erwünscht , Ausarbeitung einer Sicherheits- und Gesundheitsschutz Ordnung (Baustellenordnung), und eines Notfall Rufnummernverzeichnisses.
- Beratung bei Planung bleibender sicherheitstechnischer Wartungseinrichtungen für die sichere und kostengünstige, spätere Nutzung des Bauwerks (Unterlage für die spätere Nutzung).
Koordinierung in der Ausführungsphase:
- Aushängen des SiGe-Planes auf der Baustelle (für alle auf der Baustelle tätigen Personen sichtbar, DIN A0, farbig, wetterfest), ggf. Anpassung des SiGe-Planes.
- Regelmäßige Begehungen der Baustelle und Hinwirken auf die Mängelbeseitigung durch das mängelverursachende Unternehmen, Versendung der Protokolle als Telefax oder E-Mail.
- Organisieren, Durchführen und Protokollieren von Sicherheitsbehebungen und -besprechungen mit den Überwachungsbehörden (Staatliche Ämter (z.B. GAA, Berufsgenossenschaften)).
Wir stehen größtenteils in persönlichem Kontakt zu den ortsansässigen Überwachungsbehörden in Nord-, West- und Ostdeutschland, um mögliche Probleme bereits im Vorfeld zu entschärfen.